- Kurkosten
- Kur|kos|ten <Pl.>: Kosten, die eine Kur verursacht: die K. werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Krankenfürsorge (Krankenkassen) — Krankenfürsorge (Krankenkassen). Unter K. sind alle Einrichtungen und Maßnahmen zu verstehen, die zur Beseitigung der Gesundheitsstörungen und ihrer wirtschaftlichen Folgen im Interesse des Personals und des Dienstes getroffen sind. Darunter… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Bierbrücke — Die Bierbrücke in Chemnitz befindet sich in der Nähe der Markthalle am Fuße des Kaßberges. Sie überspannt den Fluss Chemnitz und erhielt ihren Namen bereits im 16. Jahrhundert, da über sie das frisch gebraute Bier bis 1778 in die Lagerkeller … Deutsch Wikipedia
Jacques Pilartz — Jakob (Jacques) Pilartz (* 22. August 1836 in Köln; † 16. September 1910 in Bad Kissingen) war ein deutscher Fotograf und Hoffotograf mehrerer deutscher Herrscher. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Orden und Ehrungen 3 Literatur … Deutsch Wikipedia
Krankenhaus Moabit — Haupteingang Turmstraße im September 2006, links: Wohnheim für Pflegerinnen (1902–1904), rechts: Personalwohnhaus (1893–1895) Das Krankenhaus Moabit war ein Krankenhaus in Berlin Moabit. Es entstand Ende des 19. Jahrhunderts als… … Deutsch Wikipedia
Pilartz — Jakob (Jacques) Pilartz (* 22. August 1836 in Köln; † 16. September 1910 in Bad Kissingen) war ein deutscher Fotograf und Hoffotograf mehrerer deutscher Herrscher. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Orden und Ehrungen 3 Literatur … Deutsch Wikipedia
Städtisches Krankenhaus Moabit — Haupteingang Turmstraße im September 2006, links: Wohnheim für Pflegerinnen (1902–1904), rechts: Personalwohnhaus (1893–1895) Das Krankenhaus Moabit ist ein ehemaliges Krankenhaus in Berlin Moabit. Es entstand Ende des 19. Jahrhunderts als… … Deutsch Wikipedia
Schmerzensgeld — Schmerzensgeld, eine Summe Geldes, welche dem Verwundeten für die demselben durch eine Verwundung zugefügten Schmerzen durch den Strafrichter zuerkannt wird. Das S. ist nur Vergütung für die erlittenen Schmerzen, nicht aber für den dem… … Pierer's Universal-Lexikon
Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon
Körperverletzung — Körperverletzung, die widerrechtliche Einwirkung auf den Körper eines andern oder, wie das deutsche Strafgesetzbuch (§ 223 ff.) definiert, das Vergehen desjenigen, der einen andern körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt. Hiernach … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lex Aquilĭa — Lex Aquilĭa, ein Gesetz der römischen Republik, das besonders auch die Folgen der Sachbeschädigung bestimmt. Sein erstes Kapitel bestimmte: »Wer einen fremden Sklaven oder ein fremdes vierfüßiges Tier tötet, ist zum Schadenersatz verpflichtet mit … Meyers Großes Konversations-Lexikon